Vignettenjahr 2024 Österreich

Das Vignettenjahr 2024 in Österreich kommt mit einigen Neuerungen daher

Die Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie sorgt für einige Veränderungen und Neuerungen bei Vignetten und Streckenmaut für Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen, für das Vignettenjahr 2024 . Ein Überblick über sämtliche Neuerungen bei Vignette und Maut ist dabei hilfreich.

Was gibt es Neues bei der Vignette im Vignettenjahr 2024?

Wie bereits angekündigt führt Österreich im Jahr 2024 mit der digitalen 1-Tages-Vignette eine langersehnte Form der digitalen Vignette ein. Die Kosten für die 1-Tages-Vignette belaufen sich dabei auf 8,60,-€. Ferner kommt es zu Preisanpassungen bei allen anderen Vignetten, ausgenommen der Jahres-Vignetten, welche weiterhin 96,40,-€ kosten wird.

Fahrzeugkategorie
Jahres-Vignette
2-Monats-Vignette
10-Tages-Vignette
1-Tages-Vignette

A Einspurige KfZ (Motorrad)

38,50,-€

11,50,-€

4,60,-€

3,40,-€

B Pkw und KfZ bis einschließlich 3,5 TzGM*

96,40,-€

28,90,-€

11,50,-€

8,60,-€

Neben der Erweiterung der Produktpalette gibt es hinsichtlich des Kaufs der 1-Tages-Vignette und 10-Tages-Vignette eine entscheidende Neuerung. Ab dem neuen Jahr entfällt der 18-tätige Konsumentenschutz. Das bedeutet, dass sowohl die 1-Tages-Vignette, als auch die 10-Tages-Vignette künftig sofort gültig sein wird.

Achtung: Neuerungen bei Wohnmobilien und Kleinlastfahrzeugen

Ab dem 01. Dezember 2023 wird vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Ob ein Fahrzeug nun der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut oder der GO-Maut-Pflicht unterliegt entscheidet nun nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen tzGm unterliegen der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut und Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm unterliegen der GO-Maut-Pflicht.

Was gibt es Neues bei der Streckenmaut im Jahr 2024?

Die Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie betrifft auch die Streckenmaut. Die bisherige Jahreskarte wird durch die sogenannte Mehrfahrtenkarte ersetzt. Außer der Namensänderung gibt es hier allerdings keine Neuerung. Der Leistungsinhalt der Karte bleibt gleich. Die Mehrfahrtenkarte ist beim Online-Kauf durch Konsumenten sofort gültig.

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